Umsatzsteuer – Erweiterte Steuerschutzregelung (§12 Abs.3 UStG)
(1) Grundsatz
Alle im Online-Shop ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Für bestimmte Photovoltaik-Produkte kann gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % Anwendung finden, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Rechtsanspruch auf Anwendung des Nullsteuersatzes besteht nicht.
(2) Nullsteuersatz nur bei direkter Betreiberstellung
Der Nullsteuersatz wird ausschließlich angewendet, wenn:
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der Käufer selbst Betreiber der Photovoltaikanlage ist
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die Anlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes installiert wird
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die Gesamtleistung 30 kWp nicht überschreitet
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kein gewerblicher Weiterverkauf erfolgt
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keine Lieferung an Wiederverkäufer, Installationsbetriebe oder Zwischenhändler erfolgt
Der Nullsteuersatz gilt nur bei direkter Lieferung an den Anlagenbetreiber.
(3) Ausdrücklicher Ausschluss für Wiederverkäufer
Nicht begünstigt sind insbesondere:
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gewerbliche Wiederverkäufer
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Installationsbetriebe mit Weiterveräußerungsabsicht
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Projektentwickler
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Bauträger
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Energieunternehmen
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Unternehmer, die die Ware im eigenen Namen weiterverkaufen
Wiederverkäufer sollen keine Bestellungen über den regulären Online-Shop tätigen.
Für gewerbliche Partner gelten gesonderte Konditionen, die individuell zu vereinbaren sind.
(4) Verbindliche Kundenerklärung (steuerrechtliche Zusicherung)
Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde rechtsverbindlich:
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dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist,
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dass kein gewerblicher Weiterverkauf erfolgt,
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dass sämtliche Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind,
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dass die Anlage nicht über 30 kWp liegt,
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dass die Installation an einem begünstigten Gebäude erfolgt.
Diese Erklärung stellt eine steuerrechtlich relevante Zusicherung dar.
(5) Beweislast und Mitwirkungspflicht
Der Kunde trägt die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Nullsteuersatzes.
Wir sind berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise anzufordern, insbesondere:
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Installationsadresse
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Betreibererklärung
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Leistungsnachweis
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Marktstammdatenregister-Registrierung
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Eigentums- oder Nutzungsnachweis des Gebäudes
Werden Nachweise nicht erbracht, behalten wir uns die Nachberechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer vor.
(6) Nachträgliche Steuerkorrektur
Stellt sich nachträglich heraus, dass:
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die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder
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die Ware weiterveräußert wurde oder
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unzutreffende Angaben gemacht wurden
sind wir gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % nachzuberechnen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Differenzbetrag unverzüglich zu zahlen.
(7) Freistellungsklausel (Steuerhaftung)
Der Kunde stellt uns von sämtlichen steuerlichen Nachforderungen, Zinsen, Säumniszuschlägen und Bußgeldern frei, die aufgrund unzutreffender Angaben des Kunden entstehen.
Dies gilt auch für Kosten einer steuerlichen oder rechtlichen Prüfung.
(8) Vorläufige Steueranwendung
Wir behalten uns vor, den Nullsteuersatz nur unter Vorbehalt anzuwenden.
Sollten steuerrechtliche Zweifel bestehen, sind wir berechtigt:
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vorläufig 19 % Umsatzsteuer zu berechnen
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oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen
(9) Carport-Struktur ohne PV
Reine Carport-Strukturen ohne PV-Module unterliegen stets dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %.
(10) Wallboxen
Wallboxen unterliegen grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %, sofern sie nicht integraler Bestandteil einer begünstigten PV-Anlage im Sinne des Gesetzes sind.
